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§ 5 ArbSchG

Gefährdungs­beurteilung.

Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz, die zentrale Pflicht im Arbeitsschutz. Wir erstellen Ihre GBU rechtssicher und praxisnah.

§ 5
ArbSchG - Gesetzliche Pflicht
12
Gefährdungsbereiche abgedeckt
6
Schritte zur fertigen GBU
100 %
Rechtssichere Dokumentation

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind.

Als gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bildet sie die Grundlage für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße.

Die Dokumentation erfolgt nach § 6 ArbSchG und schützt Sie vor Haftungsrisiken. Eine regelmäßige Aktualisierung bei Änderungen der Arbeitsbedingungen ist erforderlich.

Gefährdungsbereiche
12 Bereiche nach ArbSchG
Mechanische Gefährdungen
Elektrische Gefährdungen
Gefahrstoffe & chemische Einwirkungen
Biologische Gefährdungen
Brand- und Explosionsgefährdungen
Thermische Gefährdungen
Physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibration, Strahlung)
Psychische Belastungen
Arbeitsumgebungsbedingungen
Physische Belastungen & Ergonomie
Organisatorische Mängel
Arbeitszeit & Arbeitsorganisation
„Arbeitsschutz ist keine Pflicht, er ist eine Investition in die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter."
Prozess

6 Schritte zur
Gefährdungsbeurteilung

Systematisch, praxisnah und rechtssicher: so erstellen wir Ihre Gefährdungsbeurteilung.

01

Arbeitsbereiche erfassen

Systematische Erfassung aller Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen.

02

Gefährdungen ermitteln

Identifikation aller potenziellen Gefährdungen und Belastungen: mechanisch, elektrisch, chemisch, biologisch, psychisch und organisatorisch.

03

Risiken bewerten

Bewertung der ermittelten Gefährdungen nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß zur Priorisierung.

04

Maßnahmen festlegen

Definition konkreter Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip: Technisch, Organisatorisch, Persönlich.

05

Maßnahmen umsetzen

Begleitung bei der Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten und Fristen.

06

Wirksamkeit prüfen

Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen.

Methodik

Das TOP-
Prinzip.

Schutzmaßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip priorisiert: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese wiederum vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

T

Technisch

Schutzvorrichtungen, Absaugungen, Abschirmungen, technische Sicherheitseinrichtungen

O

Organisatorisch

Arbeitsabläufe, Unterweisungen, Zugangsregelungen, Betriebsanweisungen

P

Persönlich

Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Gehörschutz, Schutzbrillen, Handschuhe

Warum professionelle GBU?

Drei Dimensionen, ein Ziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter.

Rechtssicherheit

  • Erfüllung der gesetzlichen Pflicht
  • Dokumentation nach § 6 ArbSchG
  • Schutz vor Haftungsrisiken
  • Nachweis bei Behördenprüfung
  • Rechtssichere Maßnahmen

Prävention

  • Systematische Gefährdungsermittlung
  • Reduzierung von Arbeitsunfällen
  • Schutz der Mitarbeitergesundheit
  • Psychische Belastungen erfassen
  • Frühwarnsystem für Risiken

Wirtschaftlichkeit

  • Weniger Ausfallzeiten
  • Geringere Versicherungskosten
  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit
  • Vermeidung von Bußgeldern
  • Produktivitätssteigerung

Gefährdungsbeurteilung
erstellen lassen?

Kostenlose Erstberatung. Rechtssichere Dokumentation. Alle Gefährdungsbereiche abgedeckt. Praxisnahe Lösungen.

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