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Verinorm
Zwei Personen gehen einen Ordner mit Nachweisen durch

BAFA Unternehmensberatung

Das BAFA erstattet KMU bis zu 80 % der Beratungskosten – aber nur, wenn der Antrag vor dem Beratungsbeginn bewilligt ist. Verinorm ist im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ registriert und übernimmt Antrag, Beratung und Verwendungsnachweis.

+49 7141 49 31 28 0
bis 80 %
Fördersatz, neue Bundesländer
bis 50 %
Fördersatz, alte Bundesländer
3.500 €
Bemessungsgrundlage je Beratung
bis 2.800 €
höchster Zuschuss

Förderfähigkeit unverbindlich prüfen: zum kostenlosen BAFA-Check

  • INFRANEX Engineering GmbH
  • Hochstetter CNC Zerspanungstechnik
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Seit 2008 · 500+ beratene Unternehmen · im BAFA-Förderprogramm registriert

Was die BAFA-Beratungsförderung ist

Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – von der Strategie über die Digitalisierung bis zur Einführung von Managementsystemen nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 27001.

Über die Bewilligung entscheidet das BAFA; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Zuschuss, kein Darlehen
Der bewilligte Betrag ist nicht zurückzuzahlen. Vorfinanziert wird er von Ihnen: Sie begleichen die Rechnung, das BAFA erstattet nach dem Verwendungsnachweis.
Gefördert wird die Beratung
Die Gebühren der Zertifizierungsstelle für Audit und Zertifikat sind nicht förderfähig. Beide Kostenblöcke gehören getrennt kalkuliert.
Nur registrierte Beratungsunternehmen
Die Leistung eines nicht registrierten Anbieters ist nicht förderfähig – auch dann nicht, wenn der Antrag im Übrigen bewilligt wäre.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt

Die Förderquote hängt vom Standort ab. Die Bemessungsgrundlage ist in beiden Fällen gleich gedeckelt.

Alle Beträge netto; die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage.
MerkmalAlte BundesländerNeue Bundesländer
Fördersatz50 % der Beratungskosten80 % der Beratungskosten
Bemessungsgrundlagehöchstens 3.500 € netto je Beratunghöchstens 3.500 € netto je Beratung
Höchster Zuschuss1.750 €2.800 €
Eigenanteil bei voller Ausschöpfung1.750 € netto700 € netto
Kosten über der Bemessungsgrundlagetragen Sie selbst; der Zuschuss steigt nicht weiter.tragen Sie selbst; der Zuschuss steigt nicht weiter.

Eckdaten

Fördersatz
50 % oder 80 %
Bemessungsgrundlage
max. 3.500 € netto
Höchstbetrag
1.750 € / 2.800 €
Eigenanteil
mind. 20 %
Antragsweg
Online-Portal des BAFA
Antragszeitpunkt
vor Beratungsbeginn
Bearbeitungsdauer
4–8 Wochen
Durchführungsfrist
6 Monate ab Bewilligung
Auszahlung
4–8 Wochen nach Nachweis
Rückzahlung
keine

Was die Deckelung praktisch bedeutet

Die Bemessungsgrundlage von 3.500 € netto je Beratung begrenzt den Zuschuss unabhängig vom Honorar. Kostet die Beratung 5.000 €, bleibt es bei 1.750 € beziehungsweise 2.800 €. Für die Budgetplanung zählt der Höchstbetrag, nicht die Quote.

Alte oder neue Bundesländer

Maßgeblich ist der Standort der Betriebsstätte, für die beraten wird – nicht der Sitz der Gesellschaft.

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, klären wir vorab und kostenlos im BAFA-Check oder im Erstgespräch.

Qualitätsmanagerin am Stehpult mit Auswertungen

Der kritische Punkt

Erst der Antrag, dann die Beratung

Der Antrag muss bewilligt sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird und bevor die Arbeit beginnt. Wer vorher startet, verliert den Zuschuss – nachträglich lässt sich das nicht heilen.

Vier bis acht Wochen Vorlauf gehören deshalb in den Projektplan. Steht ein Audittermin oder eine Ausschreibungsfrist fest, rechnen wir rückwärts und sagen, ob der Förderweg zeitlich trägt.

4–8 Wochen
bis zum Zuwendungsbescheid
6 Monate
Frist für die Durchführung
4–8 Wochen
Prüfung bis zur Auszahlung

So läuft die Antragstellung

Sechs Schritte von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Auszahlung des Zuschusses.

  1. Schritt 1

    Antrag vor Beratungsbeginn

    1 Woche

    Zuerst prüfen wir kostenlos, ob die Voraussetzungen vorliegen. Beratungsvertrag und Beratungsbeginn liegen zwingend nach der Bewilligung.

  2. Schritt 2

    Informationsgespräch und Antragstellung

    1–2 Wochen

    Jungunternehmen führen zuvor das Informationsgespräch bei einer Leitstelle, etwa IHK oder Handwerkskammer. Der Antrag läuft über das BAFA-Portal: Unternehmensdaten, Registerauszug, De-minimis-Erklärung.

  3. Schritt 3

    Zuwendungsbescheid abwarten

    4–8 Wochen

    Das BAFA prüft und erteilt den Zuwendungsbescheid. Unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und verschieben den Start.

  4. Schritt 4

    Beratung durchführen

    4–12 Wochen

    Jetzt beginnt die Beratung, durchgeführt von einem im Programm registrierten Beratungsunternehmen. Sie muss innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen sein.

  5. Schritt 5

    Verwendungsnachweis einreichen

    1–2 Wochen

    Zum Nachweis gehören Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis. Die Rechnung zahlen Sie zuerst selbst.

  6. Schritt 6

    Auszahlung des Zuschusses

    4–8 Wochen

    Nach positiver Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss. Er ist nicht zurückzuzahlen.

  7. Projektwoche
    048121620242832

Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung sind mehrere Monate einzuplanen. Die Bearbeitungszeiten des BAFA sind Erfahrungswerte, keine zugesicherten Fristen.

Was wir übernehmen

  • Kostenlose Prüfung der Förderfähigkeit vor dem Antrag
  • Unterstützung bei Antrag und Unterlagen im BAFA-Portal
  • Beratung als im Programm registriertes Beratungsunternehmen
  • Beratungsbericht für den Verwendungsnachweis
  • Begleitung bis zur Auszahlung des Zuschusses

Was bei Ihnen bleibt

  • Antragstellung im eigenen Namen; das Unternehmen ist Zuwendungsempfänger
  • Bei Jungunternehmen: Informationsgespräch bei der Leitstelle
  • De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
  • Vorfinanzierung der Beratungsrechnung
  • Mitwirkung während der Beratung: Daten, Termine, Entscheidungen

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe mit Sitz in Deutschland. Im Einzelfall entscheiden diese Punkte.

Maßgeblich ist die Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung.
MerkmalWas gefordert istWoran es in der Praxis scheitert
UnternehmenssitzSitz oder Betriebsstätte in Deutschland.Keine deutsche Betriebsstätte.
UnternehmensgrößeWeniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.Eine der Grenzen überschritten. Bei verbundenen Unternehmen zählen die Werte des Verbunds mit.
Wirtschaftliche TätigkeitGewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb.Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine.
UnternehmensphaseBei Antragstellung gegründet; bis zwei Jahre danach Jungunternehmen, später Bestandsunternehmen.Die Gründung steht bevor – oder ein Jungunternehmen hat das verpflichtende Informationsgespräch bei der Leitstelle nicht geführt.
Wirtschaftliche LageKein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition.Laufendes Insolvenzverfahren oder eine Lage, die unter diese Definition fällt.
BrancheUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe.Die Beratungsbranche selbst ist vom Programm ausgeschlossen.
BeihilferechtDer Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe; die Erklärung gehört zum Antrag.Der De-minimis-Rahmen ist durch frühere Beihilfen ausgeschöpft.
ReihenfolgeAntrag stellen, Bewilligung abwarten, danach beraten lassen.Beratungsvertrag oder Beratungsbeginn vor dem Zuwendungsbescheid – der häufigste vermeidbare Ablehnungsgrund.
Parallele FörderungenJe Unternehmen ist eine Förderung aktiv.Eine weitere Beratung, solange die vorherige noch läuft.

Welche Gründe zur Ablehnung führen und welche Wege dann offenbleiben: Warum ein Unternehmen nicht förderfähig ist.

Erstgespräch am Tisch, Prozessübersicht zwischen beiden

Häufigster Anlass

Gefördert wird der Aufbau des Systems, nicht das Zertifikat

Der größte Teil der geförderten Beratungen entfällt bei uns auf die Einführung eines Managementsystems: Analyse, Systemdesign, Dokumentation, Schulung und Auditvorbereitung. Die Gebühren der Zertifizierungsstelle sind ein eigener Kostenblock.

Welche Beratungen gefördert werden

Über die Förderfähigkeit entscheidet der Beratungsinhalt, nicht die Branche.

Förderfähige Beratungsinhalte

  • Organisationsentwicklung: Prozesse, Strukturen und Schnittstellen
  • Strategieentwicklung und Marktposition
  • Controlling, Kostenrechnung und Finanzplanung
  • Personalplanung, Mitarbeiterentwicklung und Fachkräftesicherung
  • Digitalisierung und IT-Strategie
  • Marketing und Vertrieb
  • Einführung von Managementsystemen nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001
  • Innovations-, Nachhaltigkeits- und Energieberatung

Nicht förderfähig

  • Reine Rechtsberatung
  • Steuerliche Beratung und Buchführung
  • Gutachten und Bewertungen
  • Beratungen, die überwiegend der Vermittlung dienen
  • Beratungen im Zusammenhang mit öffentlich geförderten Schulungsmaßnahmen
  • Die Gebühren der Zertifizierungsstelle für Audit und Zertifikat

Das BAFA prüft, ob die Beratung einen erkennbaren Nutzen hat: „Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 mit Zertifizierungsreife“ hält dem stand, „Prozessoptimierung“ nicht. Details zu den Normen: ISO 9001 Beratung, ISO 14001, ISO 45001, ISO 27001 und ISO 50001.

Warum Verinorm

Seit 2008 begleiten wir Unternehmen beim Aufbau von Managementsystemen, vom Handwerksbetrieb bis zum international tätigen Mittelständler. Über 500 Unternehmen haben mit uns ein System aufgebaut, ein großer Teil davon mit Förderung.

Zusagen können wir den vollständig vorbereiteten Antrag, die eingehaltene Reihenfolge und einen Verwendungsnachweis, der die tatsächlich erbrachte Beratung dokumentiert.

Im Programm registriert
Ohne Registrierung im Programm ist keine Beratung förderfähig. Verinorm ist registriert.
Ein Ansprechpartner über den gesamten Weg
Derselbe Berater begleitet Antrag, Beratung und Beratungsbericht. Der Bericht entsteht aus dem Projekt, nicht nachträglich aus einer Vorlage.
Absage vor dem Fehlantrag
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sagen wir das im Erstgespräch. Ein absehbar abgelehnter Antrag kostet Zeit und verschiebt den Projektstart.

Sind Sie förderfähig?

Der Check fragt ab, was über die Antragsberechtigung entscheidet: Größe, Umsatz, Tätigkeit und laufende Förderungen. Kostenlos und unverbindlich.

Bis zu 2.800 €

Maximale Fördersumme in neuen Bundesländern

Bis zu 80 %

Förderquote in neuen Bundesländern

Für KMU

Bis zu 250 Mitarbeiter & 50 Mio. € Umsatz

Unternehmensdaten eingeben

Alle Felder sind für die Prüfung erforderlich.

Maximal 250 Mitarbeiter

Maximal 50.000.000 €

Ihre Daten werden ausschließlich für die Förderfähigkeitsprüfung verwendet und nicht gespeichert.

Der Check ersetzt keine verbindliche Auskunft des BAFA. Er steht auch als eigene Seite: BAFA-Förderfähigkeit prüfen.

Die Förderung im Detail

Rechenbeispiele, Unterlagen, Fristen und die Abgrenzung zur Zertifizierung.

Wie sich Zuschuss und Eigenanteil konkret berechnen

Der Zuschuss wird auf das Netto-Beratungshonorar berechnet, begrenzt auf eine Bemessungsgrundlage von 3.500 €. Alles darüber bleibt bei Ihnen. Zwei Rechenbeispiele, jeweils zzgl. Umsatzsteuer:

Beratungshonorar (netto)Alte Bundesländer, 50 %Neue Bundesländer, 80 %
3.500 €Zuschuss 1.750 €, Eigenanteil 1.750 €Zuschuss 2.800 €, Eigenanteil 700 €
5.000 €Zuschuss 1.750 €, Eigenanteil 3.250 €Zuschuss 2.800 €, Eigenanteil 2.200 €

Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Erstens zahlen Sie die Rechnung zunächst vollständig; der Zuschuss fließt erst nach der Prüfung des Verwendungsnachweises. Zweitens ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Bemessungsgrundlage – gerechnet wird durchgehend netto.

Das Informationsgespräch bei der Leitstelle

Vor der Antragstellung führen Jungunternehmen – Unternehmen bis zwei Jahre nach der Gründung – ein kostenloses Informationsgespräch bei einer regionalen Leitstelle, etwa bei einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer. Der Nachweis über dieses Gespräch gehört zum Antrag.

Für Bestandsunternehmen ist das Gespräch nicht verpflichtend. Sinnvoll ist es trotzdem, wenn der Beratungsbedarf noch unscharf ist: Das BAFA prüft, ob die Beratung einen erkennbaren Nutzen für das Unternehmen hat, und ein klar formuliertes Beratungsziel ist dafür die beste Grundlage.

Welche Unterlagen der Antrag verlangt

Der Antrag wird im Online-Portal des BAFA gestellt. Vollständigkeit ist der wichtigste Zeitfaktor: Rückfragen verlängern die Bearbeitung und verschieben den frühestmöglichen Beratungsbeginn.

  • Unternehmensdaten einschließlich Beschäftigtenzahl und Umsatz des Vorjahres
  • Registerauszug beziehungsweise Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Bei Jungunternehmen: Nachweis des Informationsgesprächs bei der Leitstelle
  • De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
  • Beschreibung des Beratungsziels und des geplanten Beratungsumfangs
Fristen nach der Bewilligung und der Verwendungsnachweis

Mit dem Zuwendungsbescheid beginnt die Frist: Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Erst nach dem Bescheid darf sie starten – die Reihenfolge ist bindend und wird bei der Prüfung des Nachweises kontrolliert.

Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Beratungsbericht, der Rechnung des Beratungsunternehmens und dem Zahlungsnachweis. Der Bericht ist kein Formblatt, sondern die inhaltliche Dokumentation der Beratung: Ausgangslage, Vorgehen, Ergebnisse und Empfehlungen. Wir erstellen ihn als Teil der Beratung, damit er zum tatsächlichen Projektverlauf passt.

BAFA-Förderung und ISO-Zertifizierung: Was zusammengehört

Der häufigste Anlass in unserer Arbeit ist die Einführung eines Managementsystems. Gefördert wird dabei die Beratungsleistung – die Analyse, das Systemdesign, die Dokumentation, die Schulung und die Vorbereitung auf das Audit. Nicht gefördert wird die Gebühr der Zertifizierungsstelle für Audit und Zertifikat.

Praktisch heißt das: Zwei Kostenblöcke, zwei Kalkulationen. In die Förderrechnung geht ausschließlich das Beratungshonorar ein. Die Gebühren der Zertifizierungsstelle für das Stufe-1- und das Stufe-2-Audit sowie die jährlichen Überwachungsaudits bleiben vollständig bei Ihnen; wer beides in einer Summe plant, rechnet die Förderung zu hoch. Am häufigsten gefördert wird bei uns die ISO 9001 Beratung, gefolgt von ISO 14001, ISO 45001 und ISO 27001.

Werden zwei Normen gemeinsam eingeführt, sinkt der Beratungsaufwand, weil die gemeinsamen Kapitel nur einmal bearbeitet werden. Der Förderrahmen bleibt davon unberührt – er ist an die Bemessungsgrundlage gebunden, nicht an die Zahl der Normen.

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind

Nicht jedes Unternehmen ist antragsberechtigt. Die häufigsten Gründe sind eine zu große Belegschaft, ein Jahresumsatz über der Grenze, eine bereits laufende Förderung oder ein Beratungsinhalt, der nicht unter das Programm fällt. In diesen Fällen sagen wir das vorab, statt einen Antrag zu stellen, der absehbar abgelehnt wird.

Welche Gründe im Einzelnen dazu führen und welche Wege dann offen bleiben, haben wir gesondert zusammengestellt: Warum ein Unternehmen nicht förderfähig ist.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Fördersätze, Antragsweg, Fristen, Eigenanteil und Abgrenzung zur Zertifizierung.

Was ist die BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung ist ein Zuschussprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, offiziell „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten damit einen Teil ihrer Beratungskosten erstattet: bis zu 50 % in den alten und bis zu 80 % in den neuen Bundesländern. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz getragen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Deutschland: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz beziehungsweise 43 Mio. € Bilanzsumme. Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gegründet sein und eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben. Bei verbundenen Unternehmen werden die Werte des Verbunds mitgerechnet. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition, die Beratungsbranche selbst sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
In den alten Bundesländern werden bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert, höchstens 1.750 €. In den neuen Bundesländern sind es bis zu 80 %, höchstens 2.800 €. Die Bemessungsgrundlage beträgt in beiden Fällen maximal 3.500 € netto je Beratung; Kosten darüber hinaus tragen Sie vollständig selbst. Maßgeblich für die Quote ist der Standort der Betriebsstätte, für die beraten wird.
Muss der Antrag vor Beratungsbeginn gestellt werden?
Ja, und das ist die wichtigste Regel des Programms. Der Antrag wird vor dem Beratungsbeginn gestellt, und die Beratung darf erst nach dem Zuwendungsbescheid starten. Wer den Beratungsvertrag vorher schließt oder vorher mit der Arbeit beginnt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss – nachträglich lässt sich das nicht heilen. Planen Sie den Vorlauf bis zur Bewilligung deshalb von Anfang an in Ihren Terminplan ein.
Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?
Der Antrag läuft über das Online-Portal des BAFA. Jungunternehmen führen davor ein kostenloses Informationsgespräch bei einer regionalen Leitstelle wie IHK oder Handwerkskammer; für Bestandsunternehmen ist es empfohlen, aber nicht verpflichtend. Zum Antrag gehören Unternehmensdaten, ein Registerauszug, gegebenenfalls der Nachweis des Informationsgesprächs und eine De-minimis-Erklärung. Nach der Bewilligung wird die Beratung durchgeführt, anschließend der Verwendungsnachweis eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
Wie lange dauert der BAFA-Antragsprozess?
Bis zum Zuwendungsbescheid vergehen in der Regel 4 bis 8 Wochen; die Dauer hängt vor allem von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen sein. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss üblicherweise innerhalb von 4 bis 8 Wochen ausgezahlt. Über den gesamten Ablauf sollten Sie also mehrere Monate einplanen.
Welche Beratungsleistungen werden durch die BAFA gefördert?
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu zählen unter anderem die Einführung von Managementsystemen nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001, Organisationsentwicklung und Digitalisierung, Personalmanagement, Controlling und Finanzplanung, Innovations- sowie Nachhaltigkeitsberatung. Nicht förderfähig sind reine Rechts- und Steuerberatung, Gutachtertätigkeiten, Beratungen, die überwiegend der Vermittlung dienen, sowie Beratungen im Zusammenhang mit öffentlich geförderten Schulungsmaßnahmen.
Wird die ISO-Zertifizierung selbst mitgefördert?
Nein. Gefördert wird die Beratungsleistung, also der Aufbau des Managementsystems. Die Gebühren der Zertifizierungsstelle für das Audit und das Zertifikat sind ein eigener Kostenblock und nicht förderfähig. Für die Budgetplanung heißt das: Beratung und Zertifizierung getrennt kalkulieren und nur den Beratungsanteil in die Förderrechnung einstellen.
Welchen Eigenanteil muss ich selbst tragen?
Mindestens 20 % der Beratungskosten bleiben in jedem Fall bei Ihnen; in den alten Bundesländern sind es 50 %. Bei voller Ausschöpfung der Bemessungsgrundlage von 3.500 € netto beträgt der Eigenanteil 1.750 € in den alten und 700 € in den neuen Bundesländern. Liegt das Beratungshonorar über 3.500 €, erhöht sich der Eigenanteil um die Differenz, weil der Zuschuss gedeckelt ist. Hinzu kommt, dass Sie die Rechnung zunächst vollständig bezahlen: Der Zuschuss wird erst nach dem Verwendungsnachweis erstattet.
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Nein. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, nicht um ein Darlehen. Er wird als De-minimis-Beihilfe gewährt und ist deshalb in der De-minimis-Erklärung anzugeben; frühere Beihilfen können den verfügbaren Rahmen einschränken. Werden die Bedingungen des Zuwendungsbescheids nicht eingehalten – etwa die Frist für die Durchführung oder der Verwendungsnachweis –, kann die Bewilligung allerdings entfallen.
Kann ich die Förderung mehrfach in Anspruch nehmen?
Je Unternehmen ist jeweils eine Förderung aktiv. Eine weitere Beratung kann erst beantragt werden, wenn die laufende abgeschlossen und abgerechnet ist. Wie viele Beratungen insgesamt möglich sind, hängt von der Ausgestaltung des Programms und vom verbleibenden De-minimis-Rahmen ab.
Was tun, wenn mein Unternehmen nicht förderfähig ist?
Dann bleibt die Beratung möglich, nur ohne diesen Zuschuss. Je nach Anlass kommen andere Wege infrage: Programme der Länder, Beratungsangebote der Kammern oder eine Aufteilung des Projekts, sodass nur der förderfähige Teil beantragt wird. Wir sagen im Erstgespräch, ob die Voraussetzungen vorliegen, statt einen Antrag zu stellen, der absehbar abgelehnt wird.
Ist Verinorm ein registriertes Beratungsunternehmen?
Ja. Verinorm ist im BAFA-Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ als Beratungsunternehmen registriert. Das ist Voraussetzung dafür, dass eine Beratung überhaupt gefördert werden kann: Leistungen nicht registrierter Anbieter sind nicht förderfähig. Wir begleiten die Antragstellung, führen die Beratung durch und erstellen den Beratungsbericht für den Verwendungsnachweis.

Förderfähigkeit klären, dann beraten lassen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir die Voraussetzungen und legen den Antrag so, dass die Beratung erst nach der Bewilligung beginnt.

  • Kostenlose Prüfung der Förderfähigkeit vor dem Antrag
  • Bis zu 80 % Zuschuss, höchstens 2.800 € je Beratung
  • Im BAFA-Förderprogramm registriertes Beratungsunternehmen
Aydogan Domurcuk, Geschäftsführer bei Verinorm

Ihr Ansprechpartner

Aydogan Domurcuk

Geschäftsführer

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