
BAFA Unternehmensberatung
Das BAFA erstattet KMU bis zu 80 % der Beratungskosten – aber nur, wenn der Antrag vor dem Beratungsbeginn bewilligt ist. Verinorm ist im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ registriert und übernimmt Antrag, Beratung und Verwendungsnachweis.
- bis 80 %
- Fördersatz, neue Bundesländer
- bis 50 %
- Fördersatz, alte Bundesländer
- 3.500 €
- Bemessungsgrundlage je Beratung
- bis 2.800 €
- höchster Zuschuss
Förderfähigkeit unverbindlich prüfen: zum kostenlosen BAFA-Check
Seit 2008 · 500+ beratene Unternehmen · im BAFA-Förderprogramm registriert
Was die BAFA-Beratungsförderung ist
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – von der Strategie über die Digitalisierung bis zur Einführung von Managementsystemen nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 27001.
Über die Bewilligung entscheidet das BAFA; einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
- Zuschuss, kein Darlehen
- Der bewilligte Betrag ist nicht zurückzuzahlen. Vorfinanziert wird er von Ihnen: Sie begleichen die Rechnung, das BAFA erstattet nach dem Verwendungsnachweis.
- Gefördert wird die Beratung
- Die Gebühren der Zertifizierungsstelle für Audit und Zertifikat sind nicht förderfähig. Beide Kostenblöcke gehören getrennt kalkuliert.
- Nur registrierte Beratungsunternehmen
- Die Leistung eines nicht registrierten Anbieters ist nicht förderfähig – auch dann nicht, wenn der Antrag im Übrigen bewilligt wäre.
Wie hoch der Zuschuss ausfällt
Die Förderquote hängt vom Standort ab. Die Bemessungsgrundlage ist in beiden Fällen gleich gedeckelt.
| Merkmal | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
|---|---|---|
| Fördersatz | 50 % der Beratungskosten | 80 % der Beratungskosten |
| Bemessungsgrundlage | höchstens 3.500 € netto je Beratung | höchstens 3.500 € netto je Beratung |
| Höchster Zuschuss | 1.750 € | 2.800 € |
| Eigenanteil bei voller Ausschöpfung | 1.750 € netto | 700 € netto |
| Kosten über der Bemessungsgrundlage | tragen Sie selbst; der Zuschuss steigt nicht weiter. | tragen Sie selbst; der Zuschuss steigt nicht weiter. |
Eckdaten
- Fördersatz
- 50 % oder 80 %
- Bemessungsgrundlage
- max. 3.500 € netto
- Höchstbetrag
- 1.750 € / 2.800 €
- Eigenanteil
- mind. 20 %
- Antragsweg
- Online-Portal des BAFA
- Antragszeitpunkt
- vor Beratungsbeginn
- Bearbeitungsdauer
- 4–8 Wochen
- Durchführungsfrist
- 6 Monate ab Bewilligung
- Auszahlung
- 4–8 Wochen nach Nachweis
- Rückzahlung
- keine
Was die Deckelung praktisch bedeutet
Die Bemessungsgrundlage von 3.500 € netto je Beratung begrenzt den Zuschuss unabhängig vom Honorar. Kostet die Beratung 5.000 €, bleibt es bei 1.750 € beziehungsweise 2.800 €. Für die Budgetplanung zählt der Höchstbetrag, nicht die Quote.
Alte oder neue Bundesländer
Maßgeblich ist der Standort der Betriebsstätte, für die beraten wird – nicht der Sitz der Gesellschaft.
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, klären wir vorab und kostenlos im BAFA-Check oder im Erstgespräch.

Der kritische Punkt
Erst der Antrag, dann die Beratung
Der Antrag muss bewilligt sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird und bevor die Arbeit beginnt. Wer vorher startet, verliert den Zuschuss – nachträglich lässt sich das nicht heilen.
Vier bis acht Wochen Vorlauf gehören deshalb in den Projektplan. Steht ein Audittermin oder eine Ausschreibungsfrist fest, rechnen wir rückwärts und sagen, ob der Förderweg zeitlich trägt.
- 4–8 Wochen
- bis zum Zuwendungsbescheid
- 6 Monate
- Frist für die Durchführung
- 4–8 Wochen
- Prüfung bis zur Auszahlung
So läuft die Antragstellung
Sechs Schritte von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Auszahlung des Zuschusses.
- Schritt 1
Antrag vor Beratungsbeginn
1 WocheZuerst prüfen wir kostenlos, ob die Voraussetzungen vorliegen. Beratungsvertrag und Beratungsbeginn liegen zwingend nach der Bewilligung.
- Schritt 2
Informationsgespräch und Antragstellung
1–2 WochenJungunternehmen führen zuvor das Informationsgespräch bei einer Leitstelle, etwa IHK oder Handwerkskammer. Der Antrag läuft über das BAFA-Portal: Unternehmensdaten, Registerauszug, De-minimis-Erklärung.
- Schritt 3
Zuwendungsbescheid abwarten
4–8 WochenDas BAFA prüft und erteilt den Zuwendungsbescheid. Unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und verschieben den Start.
- Schritt 4
Beratung durchführen
4–12 WochenJetzt beginnt die Beratung, durchgeführt von einem im Programm registrierten Beratungsunternehmen. Sie muss innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
- Schritt 5
Verwendungsnachweis einreichen
1–2 WochenZum Nachweis gehören Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis. Die Rechnung zahlen Sie zuerst selbst.
- Schritt 6
Auszahlung des Zuschusses
4–8 WochenNach positiver Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss. Er ist nicht zurückzuzahlen.
- Projektwoche048121620242832
Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung sind mehrere Monate einzuplanen. Die Bearbeitungszeiten des BAFA sind Erfahrungswerte, keine zugesicherten Fristen.
Was wir übernehmen
- Kostenlose Prüfung der Förderfähigkeit vor dem Antrag
- Unterstützung bei Antrag und Unterlagen im BAFA-Portal
- Beratung als im Programm registriertes Beratungsunternehmen
- Beratungsbericht für den Verwendungsnachweis
- Begleitung bis zur Auszahlung des Zuschusses
Was bei Ihnen bleibt
- Antragstellung im eigenen Namen; das Unternehmen ist Zuwendungsempfänger
- Bei Jungunternehmen: Informationsgespräch bei der Leitstelle
- De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
- Vorfinanzierung der Beratungsrechnung
- Mitwirkung während der Beratung: Daten, Termine, Entscheidungen
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe mit Sitz in Deutschland. Im Einzelfall entscheiden diese Punkte.
| Merkmal | Was gefordert ist | Woran es in der Praxis scheitert |
|---|---|---|
| Unternehmenssitz | Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. | Keine deutsche Betriebsstätte. |
| Unternehmensgröße | Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. | Eine der Grenzen überschritten. Bei verbundenen Unternehmen zählen die Werte des Verbunds mit. |
| Wirtschaftliche Tätigkeit | Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb. | Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine. |
| Unternehmensphase | Bei Antragstellung gegründet; bis zwei Jahre danach Jungunternehmen, später Bestandsunternehmen. | Die Gründung steht bevor – oder ein Jungunternehmen hat das verpflichtende Informationsgespräch bei der Leitstelle nicht geführt. |
| Wirtschaftliche Lage | Kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition. | Laufendes Insolvenzverfahren oder eine Lage, die unter diese Definition fällt. |
| Branche | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe. | Die Beratungsbranche selbst ist vom Programm ausgeschlossen. |
| Beihilferecht | Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe; die Erklärung gehört zum Antrag. | Der De-minimis-Rahmen ist durch frühere Beihilfen ausgeschöpft. |
| Reihenfolge | Antrag stellen, Bewilligung abwarten, danach beraten lassen. | Beratungsvertrag oder Beratungsbeginn vor dem Zuwendungsbescheid – der häufigste vermeidbare Ablehnungsgrund. |
| Parallele Förderungen | Je Unternehmen ist eine Förderung aktiv. | Eine weitere Beratung, solange die vorherige noch läuft. |
Welche Gründe zur Ablehnung führen und welche Wege dann offenbleiben: Warum ein Unternehmen nicht förderfähig ist.

Häufigster Anlass
Gefördert wird der Aufbau des Systems, nicht das Zertifikat
Der größte Teil der geförderten Beratungen entfällt bei uns auf die Einführung eines Managementsystems: Analyse, Systemdesign, Dokumentation, Schulung und Auditvorbereitung. Die Gebühren der Zertifizierungsstelle sind ein eigener Kostenblock.
Welche Beratungen gefördert werden
Über die Förderfähigkeit entscheidet der Beratungsinhalt, nicht die Branche.
Förderfähige Beratungsinhalte
- Organisationsentwicklung: Prozesse, Strukturen und Schnittstellen
- Strategieentwicklung und Marktposition
- Controlling, Kostenrechnung und Finanzplanung
- Personalplanung, Mitarbeiterentwicklung und Fachkräftesicherung
- Digitalisierung und IT-Strategie
- Marketing und Vertrieb
- Einführung von Managementsystemen nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001
- Innovations-, Nachhaltigkeits- und Energieberatung
Nicht förderfähig
- Reine Rechtsberatung
- Steuerliche Beratung und Buchführung
- Gutachten und Bewertungen
- Beratungen, die überwiegend der Vermittlung dienen
- Beratungen im Zusammenhang mit öffentlich geförderten Schulungsmaßnahmen
- Die Gebühren der Zertifizierungsstelle für Audit und Zertifikat
Das BAFA prüft, ob die Beratung einen erkennbaren Nutzen hat: „Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 mit Zertifizierungsreife“ hält dem stand, „Prozessoptimierung“ nicht. Details zu den Normen: ISO 9001 Beratung, ISO 14001, ISO 45001, ISO 27001 und ISO 50001.
Warum Verinorm
Seit 2008 begleiten wir Unternehmen beim Aufbau von Managementsystemen, vom Handwerksbetrieb bis zum international tätigen Mittelständler. Über 500 Unternehmen haben mit uns ein System aufgebaut, ein großer Teil davon mit Förderung.
Zusagen können wir den vollständig vorbereiteten Antrag, die eingehaltene Reihenfolge und einen Verwendungsnachweis, der die tatsächlich erbrachte Beratung dokumentiert.
- Im Programm registriert
- Ohne Registrierung im Programm ist keine Beratung förderfähig. Verinorm ist registriert.
- Ein Ansprechpartner über den gesamten Weg
- Derselbe Berater begleitet Antrag, Beratung und Beratungsbericht. Der Bericht entsteht aus dem Projekt, nicht nachträglich aus einer Vorlage.
- Absage vor dem Fehlantrag
- Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sagen wir das im Erstgespräch. Ein absehbar abgelehnter Antrag kostet Zeit und verschiebt den Projektstart.
Sind Sie förderfähig?
Der Check fragt ab, was über die Antragsberechtigung entscheidet: Größe, Umsatz, Tätigkeit und laufende Förderungen. Kostenlos und unverbindlich.
Bis zu 2.800 €
Maximale Fördersumme in neuen Bundesländern
Bis zu 80 %
Förderquote in neuen Bundesländern
Für KMU
Bis zu 250 Mitarbeiter & 50 Mio. € Umsatz
Unternehmensdaten eingeben
Alle Felder sind für die Prüfung erforderlich.
Der Check ersetzt keine verbindliche Auskunft des BAFA. Er steht auch als eigene Seite: BAFA-Förderfähigkeit prüfen.
Die Förderung im Detail
Rechenbeispiele, Unterlagen, Fristen und die Abgrenzung zur Zertifizierung.
Wie sich Zuschuss und Eigenanteil konkret berechnen
Der Zuschuss wird auf das Netto-Beratungshonorar berechnet, begrenzt auf eine Bemessungsgrundlage von 3.500 €. Alles darüber bleibt bei Ihnen. Zwei Rechenbeispiele, jeweils zzgl. Umsatzsteuer:
| Beratungshonorar (netto) | Alte Bundesländer, 50 % | Neue Bundesländer, 80 % |
|---|---|---|
| 3.500 € | Zuschuss 1.750 €, Eigenanteil 1.750 € | Zuschuss 2.800 €, Eigenanteil 700 € |
| 5.000 € | Zuschuss 1.750 €, Eigenanteil 3.250 € | Zuschuss 2.800 €, Eigenanteil 2.200 € |
Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Erstens zahlen Sie die Rechnung zunächst vollständig; der Zuschuss fließt erst nach der Prüfung des Verwendungsnachweises. Zweitens ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Bemessungsgrundlage – gerechnet wird durchgehend netto.
Das Informationsgespräch bei der Leitstelle
Vor der Antragstellung führen Jungunternehmen – Unternehmen bis zwei Jahre nach der Gründung – ein kostenloses Informationsgespräch bei einer regionalen Leitstelle, etwa bei einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer. Der Nachweis über dieses Gespräch gehört zum Antrag.
Für Bestandsunternehmen ist das Gespräch nicht verpflichtend. Sinnvoll ist es trotzdem, wenn der Beratungsbedarf noch unscharf ist: Das BAFA prüft, ob die Beratung einen erkennbaren Nutzen für das Unternehmen hat, und ein klar formuliertes Beratungsziel ist dafür die beste Grundlage.
Welche Unterlagen der Antrag verlangt
Der Antrag wird im Online-Portal des BAFA gestellt. Vollständigkeit ist der wichtigste Zeitfaktor: Rückfragen verlängern die Bearbeitung und verschieben den frühestmöglichen Beratungsbeginn.
- Unternehmensdaten einschließlich Beschäftigtenzahl und Umsatz des Vorjahres
- Registerauszug beziehungsweise Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
- Bei Jungunternehmen: Nachweis des Informationsgesprächs bei der Leitstelle
- De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen
- Beschreibung des Beratungsziels und des geplanten Beratungsumfangs
Fristen nach der Bewilligung und der Verwendungsnachweis
Mit dem Zuwendungsbescheid beginnt die Frist: Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Erst nach dem Bescheid darf sie starten – die Reihenfolge ist bindend und wird bei der Prüfung des Nachweises kontrolliert.
Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Beratungsbericht, der Rechnung des Beratungsunternehmens und dem Zahlungsnachweis. Der Bericht ist kein Formblatt, sondern die inhaltliche Dokumentation der Beratung: Ausgangslage, Vorgehen, Ergebnisse und Empfehlungen. Wir erstellen ihn als Teil der Beratung, damit er zum tatsächlichen Projektverlauf passt.
BAFA-Förderung und ISO-Zertifizierung: Was zusammengehört
Der häufigste Anlass in unserer Arbeit ist die Einführung eines Managementsystems. Gefördert wird dabei die Beratungsleistung – die Analyse, das Systemdesign, die Dokumentation, die Schulung und die Vorbereitung auf das Audit. Nicht gefördert wird die Gebühr der Zertifizierungsstelle für Audit und Zertifikat.
Praktisch heißt das: Zwei Kostenblöcke, zwei Kalkulationen. In die Förderrechnung geht ausschließlich das Beratungshonorar ein. Die Gebühren der Zertifizierungsstelle für das Stufe-1- und das Stufe-2-Audit sowie die jährlichen Überwachungsaudits bleiben vollständig bei Ihnen; wer beides in einer Summe plant, rechnet die Förderung zu hoch. Am häufigsten gefördert wird bei uns die ISO 9001 Beratung, gefolgt von ISO 14001, ISO 45001 und ISO 27001.
Werden zwei Normen gemeinsam eingeführt, sinkt der Beratungsaufwand, weil die gemeinsamen Kapitel nur einmal bearbeitet werden. Der Förderrahmen bleibt davon unberührt – er ist an die Bemessungsgrundlage gebunden, nicht an die Zahl der Normen.
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind
Nicht jedes Unternehmen ist antragsberechtigt. Die häufigsten Gründe sind eine zu große Belegschaft, ein Jahresumsatz über der Grenze, eine bereits laufende Förderung oder ein Beratungsinhalt, der nicht unter das Programm fällt. In diesen Fällen sagen wir das vorab, statt einen Antrag zu stellen, der absehbar abgelehnt wird.
Welche Gründe im Einzelnen dazu führen und welche Wege dann offen bleiben, haben wir gesondert zusammengestellt: Warum ein Unternehmen nicht förderfähig ist.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Fördersätze, Antragsweg, Fristen, Eigenanteil und Abgrenzung zur Zertifizierung.
Was ist die BAFA-Förderung?
Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Muss der Antrag vor Beratungsbeginn gestellt werden?
Wie beantrage ich die BAFA-Förderung?
Wie lange dauert der BAFA-Antragsprozess?
Welche Beratungsleistungen werden durch die BAFA gefördert?
Wird die ISO-Zertifizierung selbst mitgefördert?
Welchen Eigenanteil muss ich selbst tragen?
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Kann ich die Förderung mehrfach in Anspruch nehmen?
Was tun, wenn mein Unternehmen nicht förderfähig ist?
Ist Verinorm ein registriertes Beratungsunternehmen?
Weiterführend: Förderfähigkeit kostenlos prüfen, Gründe für fehlende Förderfähigkeit, Leitfaden zur BAFA-Förderung sowie die ISO 9001 Beratung als häufigster Förderanlass.
Förderfähigkeit klären, dann beraten lassen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir die Voraussetzungen und legen den Antrag so, dass die Beratung erst nach der Bewilligung beginnt.
- Kostenlose Prüfung der Förderfähigkeit vor dem Antrag
- Bis zu 80 % Zuschuss, höchstens 2.800 € je Beratung
- Im BAFA-Förderprogramm registriertes Beratungsunternehmen

Antwort innerhalb eines Werktags. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.







