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Verinorm
Techniker nimmt Messwerte an der Elektroverteilung auf

ISO 50001 Beratung

Sie sind nach § 8 EnEfG verpflichtet, oder Ihre Energiekosten sind zur Steuerungsgröße geworden. Wir bauen das Energiemanagementsystem auf und führen Sie durch beide Auditstufen – mit einem festen Ansprechpartner.

+49 7141 49 31 28 0
3–6
Monate bis zum Zertifikat
7,5 GWh
Systemschwelle nach § 8 EnEfG
50–80 %
BAFA-Förderung je nach Region
500+
Unternehmen seit 2008

Förderfähigkeit der Beratung kostenlos prüfen: zum BAFA-Check

Sind Sie betroffen?

Maßgeblich ist der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre – über alle Energieträger und alle Standorte, nicht nur Strom.

Schwellen und Fristen

EnEfG in Kraft seit
18.11.2023
Systempflicht nach § 8
über 7,5 GWh
Frist für die Systemeinführung
18.07.2025
Umsetzungspläne nach § 9
über 2,5 GWh
Bewertung der Maßnahmen
DIN EN 17463
Prüfung der Einhaltung
BAFA-Stichproben

Über 7,5 GWh greift die Systempflicht nach § 8 EnEfG: ein zertifiziertes System nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, das auf ISO 14001 aufsetzt. Über 2,5 GWh verlangt § 9 zusätzlich Umsetzungspläne für die wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen – erstellt und veröffentlicht. Ob die Bewertung nach DIN EN 17463 (VALERI) vorliegt, prüft das BAFA per Stichprobe.

Die Frist für die Systemeinführung ist am 18. Juli 2025 abgelaufen. Wer sie überschritten hat, beginnt mit der energetischen Bewertung und der Maßnahmenbewertung: Das erfüllt § 9 und trägt zugleich die Zertifizierung nach § 8. Halten Sie den Projektstart fest, damit bei einer Stichprobe belegt ist, dass die Einführung läuft.

Stand: Juli 2026. Zu Schwellenwerten und Fristen läuft eine Novellierung. Verbindlich sind Gesetzestext und BAFA-Angaben.

ISO 50001 oder Energieaudit?

Beide Wege sind anerkannt, sie wirken nur unterschiedlich.

Oberhalb der Systemschwelle des § 8 EnEfG genügt das Energieaudit nicht; unterhalb erfüllt es die Energieauditpflicht.
MerkmalISO 50001Energieaudit (DIN EN 16247)
ArtManagementsystem, dauerhaftMomentaufnahme, alle vier Jahre
GrundlageISO 50001:2018DIN EN 16247-1
Erfüllt § 8 EnEfGjanein
Energieauditpflichtbefreit davonerfüllt sie, alle vier Jahre neu
Externe Prüfungakkreditierte ZertifizierungsstelleEnergieauditor
Aufwandmittel bis hoch, dauerhaftgering, aber wiederkehrend
Wirkung im Betriebsteuert den laufenden Betrieb mitMaßnahmenliste

Unter der Systemschwelle und ohne größere Einsparpotenziale ist das Energieaudit der schlankere Weg. Oberhalb der Schwelle oder wenn Energie ein Kostentreiber ist, lohnt sich ISO 50001 – die wiederkehrende Auditpflicht entfällt dann. Ist ohnehin ein Umweltmanagementsystem geplant, deckt EMAS die Systempflicht ebenfalls ab.

Wer was macht

Das übernehmen wir

  • Gesamtendenergieverbrauch nach EnEfG-Definition ermitteln
  • Energetische Bewertung und wesentliche Energieeinsätze bestimmen
  • Ausgangsbasis und normalisierte Energieleistungskennzahlen aufsetzen
  • Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI) bewerten
  • Dokumentenstruktur, Prozessbeschreibungen und Auditprogramm erstellen
  • Schulung und internes Audit vor dem Zertifizierungsaudit durchführen
  • DAkkS- oder GAC-akkreditierte Zertifizierungsstelle mit Ihnen auswählen, Audit abstimmen und begleiten

Das bleibt bei Ihnen

  • Energiepolitik und Energieziele festlegen
  • Ein Energieteam benennen und mit Entscheidungsbefugnis ausstatten
  • Zugang zu Verbrauchsdaten, Zählerstruktur, Anlagen und Energierechnungen
  • Dokumente prüfen und freigeben
  • An Schulung, internem Audit und Zertifizierungsaudit teilnehmen
  • Über die Umsetzung der bewerteten Maßnahmen entscheiden

Ein fester Berater begleitet Sie von der energetischen Bewertung bis ins Zertifizierungsaudit.

Alle Leistungen im Überblick

Im Audit wird nicht nachgewiesen, dass der Verbrauch gesunken ist, sondern dass sich die energiebezogene Leistung verbessert hat.

Deshalb legen wir Ausgangsbasis und Kennzahlen früh fest und rechnen Produktions- und Wetterschwankungen heraus: Kilowattstunden je produzierter Einheit oder je Quadratmeter und Gradtag.

So läuft die Einführung

Fünf Phasen von der energetischen Bewertung bis zum Zertifikat. Jede mit einem Ergebnis, das Sie prüfen können.

  1. Schritt 1

    Energetische Bewertung

    3 Wochen

    Verbrauchsdaten und Zählerstruktur aufnehmen, den Gesamtendenergieverbrauch nach EnEfG-Definition ermitteln, die wesentlichen Energieeinsätze bestimmen.

  2. Schritt 2

    Kennzahlen und Maßnahmenbewertung

    5–6 Wochen

    Ausgangsbasis und normalisierte Kennzahlen festlegen, Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI) bewerten. Dieselbe Rechnung trägt den Umsetzungsplan nach § 9 EnEfG.

  3. Schritt 3

    Systemaufbau und Dokumentation

    5–6 Wochen

    Betriebliche Steuerung, Beschaffung, Auslegung und Datenerfassung regeln. Dokumentiert wird, was die Norm verlangt – nicht mehr.

  4. Schritt 4

    Schulung und Einführung

    5–6 Wochen

    Energieteam, Instandhaltung und Beschaffung an ihren eigenen Prozessen schulen. Wir begleiten die ersten Messzyklen, bis die Nachweise im Betrieb entstehen.

  5. Schritt 5

    Interne Prüfung und Zertifizierungsaudit

    3–4 Wochen

    Internes Audit und Managementbewertung nehmen die Abweichungen vorweg. Danach begleiten wir beide Auditstufen der Zertifizierungsstelle.

  6. Projektwoche
    048121620

Die Phasen überschneiden sich. In Summe 3 bis 6 Monate bis zum Zertifikat – abhängig von Größe, Standortzahl und Qualität der Energiedaten.

Am schnellsten geht es, wo Verbrauchsdaten zählerscharf vorliegen. Existiert Energie nur als Jahresrechnung, steht die Datenerfassung vor dem System. Die Zertifizierungsstelle wählen wir mit Ihnen aus den eigenständigen, DAkkS- oder GAC-akkreditierten Stellen aus, mit denen wir zusammenarbeiten – nach Branchenkompetenz, Reisekosten und der Möglichkeit, gemeinsam mit ISO 9001 oder ISO 14001 zu auditieren.

Einzelne Windkraftanlage vor bewölktem Himmel
Die Bewertung nach DIN EN 17463 entscheidet, welche Maßnahme sich rechnet – und welche in den Umsetzungsplan nach § 9 EnEfG gehört.

Steuern und Förderung, nüchtern betrachtet

Wer ISO 50001 heute mit dem Spitzenausgleich begründet, rechnet mit einem Vorteil, den es seit dem Antragsjahr 2024 nicht mehr gibt.

Den Ausschlag geben Pflicht und Einsparung, nicht die Steuer.
MerkmalStand heuteBedeutung für ISO 50001
Spitzenausgleich (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG)Zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und nicht verlängert.Seit dem Antragsjahr 2024 ist dafür kein System nach ISO 50001 und kein alternatives System nach SpaEfV mehr nachzuweisen.
Stromsteuer für das produzierende GewerbeDeutlich gesenkt.Nicht an ein Energiemanagementsystem gekoppelt.
BAFA-Förderung der UnternehmensberatungFür KMU bis zu 80 % der Beratungskosten.Gefördert wird die Beratung – nicht die Gebühr der Zertifizierungsstelle, nicht die Investition in Anlagen.

Für die Beratung gilt das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, in dem Verinorm registriert ist. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Förderfähigkeit kostenlos prüfen oder mehr zur BAFA-Förderung.

Weitere Normen, die wir betreuen: ISO 9001 Qualitätsmanagement, ISO 14001 Umweltmanagement, ISO 45001 Arbeitsschutz und ISO 27001 Informationssicherheit. Besteht bei Ihnen schon ein System nach ISO 9001, ISO 45001 oder ISO 27001, führen wir es mit dem Energiemanagement zu einem integrierten Managementsystem zusammen. Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie dort ebenfalls; den Aufwand schätzen Sie vorab mit dem Fragebogen.

ISO 50001 Beratung vor Ort: Wir sitzen in Ludwigsburg und begleiten Unternehmen im Raum Ludwigsburg, Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg und deutschlandweit. Alle Standorte.

Bereit für Ihre ISO 50001 Zertifizierung?

Wir klären Ihre Betroffenheit nach dem EnEfG und bewerten Ihre Energieströme. Erst danach entscheiden Sie über Energieaudit, ISO 50001 oder EMAS.

  • Verbrauchsermittlung nach EnEfG-Definition
  • Maßnahmenbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI)
  • Kennzahlen, die Produktions- und Wetterschwankungen herausrechnen
  • BAFA-Förderung der Beratung für KMU bis zu 80 % möglich
Aydogan Domurcuk, Geschäftsführer bei Verinorm

Ihr Ansprechpartner

Aydogan Domurcuk

Geschäftsführer

+49 7141 49 31 28 0

Antwort innerhalb eines Werktags. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.