Sicherheitsunterweisung.
Professionelle Sicherheitsunterweisungen gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschriften. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher und rechtskonform geschult sind.
Warum Sicherheitsunterweisungen?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Sicherheitsunterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Die rechtliche Grundlage bilden § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 DGUV Vorschrift 1. Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Wir übernehmen die Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Sicherheitsunterweisungen: rechtssicher und praxisnah, vor Ort oder digital.
„Sicherheit ist kein Zufall, sie beginnt mit der richtigen Unterweisung."
Unsere Unterweisungsangebote
Von der Erstunterweisung bis zum umfassenden Schulungskonzept, maßgeschneidert für Ihr Unternehmen.
Erstunterweisung
Umfassende Erstunterweisung für neue Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit. Vermittlung aller relevanten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz.
Wiederkehrende Unterweisung
Jährliche Wiederholungsunterweisungen gemäß gesetzlicher Vorgaben. Auffrischung des Wissens und Information über aktuelle Änderungen im Arbeitsschutz.
Tätigkeitsbezogene Unterweisung
Spezifische Unterweisungen für besondere Tätigkeiten und Gefahrenbereiche. Angepasst an die individuellen Risiken Ihres Arbeitsplatzes.
Führungskräfte-Schulung
Schulung von Führungskräften zu ihren Pflichten im Arbeitsschutz. Delegation von Unternehmerpflichten und Verantwortlichkeiten.
Dokumentation
Rechtssichere Dokumentation aller durchgeführten Unterweisungen. Nachweisführung für Behörden und Berufsgenossenschaften.
Unterweisungskonzepte
Erstellung maßgeschneiderter Unterweisungskonzepte für Ihr Unternehmen. Systematische Planung und Organisation aller erforderlichen Schulungen.
Gesetzliche
Grundlagen.
Die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen. Fehlende Unterweisungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können bei Arbeitsunfällen zu erheblichen Haftungsrisiken führen.
§ 12 ArbSchG
Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
DGUV Vorschrift 1
§ 4: Unterweisungen mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung: Unterweisung bei Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
GefStoffV
Gefahrstoffverordnung: Unterweisung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz
So läuft Ihre
Unterweisung ab
Strukturiert, praxisnah und rechtssicher. Von der Bedarfsanalyse bis zur vollständigen Dokumentation.
Bedarfsanalyse
Ermittlung der erforderlichen Unterweisungen basierend auf Gefährdungsbeurteilung und Tätigkeitsprofilen.
Konzepterstellung
Entwicklung maßgeschneiderter Unterweisungskonzepte, angepasst an Ihre Branche und Arbeitsplätze.
Schulungsmaterial
Erstellung praxisnaher und verständlicher Schulungsunterlagen für alle Unterweisungsthemen.
Terminplanung
Flexible Terminierung: vor Ort in Ihrem Unternehmen oder als digitale Unterweisung.
Durchführung
Professionelle Unterweisung durch erfahrene Referenten mit Branchenkenntnis.
Verständniskontrolle
Sicherstellung, dass die Inhalte verstanden wurden. Gesetzlich geforderte Wirksamkeitsprüfung.
Dokumentation
Rechtssichere Nachweisführung aller Unterweisungen für Behörden und Berufsgenossenschaften.
Wiedervorlage
Automatische Erinnerung an fällige Wiederholungsunterweisungen, keine Fristen versäumen.
Ihre Vorteile
Drei Dimensionen professioneller Sicherheitsunterweisungen.
Rechtssicherheit
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten (ArbSchG, DGUV)
- Rechtssichere Dokumentation aller Unterweisungen
- Nachweis gegenüber Behörden & BG
- Haftungsrisiken minimieren
- Bußgelder vermeiden
Sicherheit
- Reduzierung von Arbeitsunfällen
- Prävention von Berufskrankheiten
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Sicherheitsbewusstsein stärken
- Gefahren frühzeitig erkennen
Praxisnähe
- Praxisnahe und verständliche Inhalte
- Erfahrene Referenten mit Branchenkenntnis
- Flexible Termine: vor Ort oder digital
- Maßgeschneiderte Konzepte
- Individuelle Anpassung an Ihre Branche
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um Sicherheitsunterweisungen, verständlich beantwortet.
Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?
Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Sicherheitsunterweisungen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Bei neuen Mitarbeitern ist eine Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit Pflicht.
Wer muss an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen?
Jeder Beschäftigte im Unternehmen muss unterwiesen werden, vom Auszubildenden bis zur Führungskraft. Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen und tätigkeitsbezogen erfolgen.
Was passiert, wenn keine Sicherheitsunterweisung durchgeführt wird?
Fehlende Unterweisungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Bei Arbeitsunfällen kann dies zudem zu Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen.
Können Sicherheitsunterweisungen auch digital durchgeführt werden?
Ja, Verinorm bietet Sicherheitsunterweisungen sowohl vor Ort als auch digital an. Digitale Unterweisungen sind rechtlich zulässig, wenn die Verständniskontrolle gewährleistet ist.
Sicherheitsunterweisungen
anfragen.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Unterweisungskonzept, vor Ort oder digital.
