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Arbeitsschutz

Sicherheits­unterweisung.

Professionelle Sicherheitsunterweisungen gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschriften. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher und rechtskonform geschult sind.

§ 12
ArbSchG - gesetzliche Grundlage
1× / Jahr
Mindestens jährliche Pflicht
100 %
Aller Beschäftigten müssen unterwiesen werden
Vor Ort & Digital
Flexible Durchführung

Warum Sicherheits­unterweisungen?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Sicherheitsunterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die rechtliche Grundlage bilden § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 DGUV Vorschrift 1. Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.

Wir übernehmen die Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Sicherheitsunterweisungen: rechtssicher und praxisnah, vor Ort oder digital.

Gesetzliche Pflicht
ArbSchG & DGUV Vorschrift 1
Rechtsgrundlage§ 12 ArbSchG
DGUV Vorschrift§ 4 Abs. 1
HäufigkeitMindestens 1× jährlich
ErstunterweisungVor Aufnahme der Tätigkeit
ZielgruppeAlle Beschäftigten
DokumentationSchriftlich, rechtssicher
DurchführungVor Ort oder digital
„Sicherheit ist kein Zufall, sie beginnt mit der richtigen Unterweisung."
Leistungen

Unsere Unterweisungsangebote

Von der Erstunterweisung bis zum umfassenden Schulungskonzept, maßgeschneidert für Ihr Unternehmen.

01

Erstunterweisung

Umfassende Erstunterweisung für neue Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit. Vermittlung aller relevanten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz.

02

Wiederkehrende Unterweisung

Jährliche Wiederholungsunterweisungen gemäß gesetzlicher Vorgaben. Auffrischung des Wissens und Information über aktuelle Änderungen im Arbeitsschutz.

03

Tätigkeitsbezogene Unterweisung

Spezifische Unterweisungen für besondere Tätigkeiten und Gefahrenbereiche. Angepasst an die individuellen Risiken Ihres Arbeitsplatzes.

04

Führungskräfte-Schulung

Schulung von Führungskräften zu ihren Pflichten im Arbeitsschutz. Delegation von Unternehmerpflichten und Verantwortlichkeiten.

05

Dokumentation

Rechtssichere Dokumentation aller durchgeführten Unterweisungen. Nachweisführung für Behörden und Berufsgenossenschaften.

06

Unterweisungskonzepte

Erstellung maßgeschneiderter Unterweisungskonzepte für Ihr Unternehmen. Systematische Planung und Organisation aller erforderlichen Schulungen.

Rechtsrahmen

Gesetzliche
Grundlagen.

Die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen. Fehlende Unterweisungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können bei Arbeitsunfällen zu erheblichen Haftungsrisiken führen.

§ 12 ArbSchG

Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

DGUV Vorschrift 1

§ 4: Unterweisungen mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung: Unterweisung bei Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

GefStoffV

Gefahrstoffverordnung: Unterweisung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz

Prozess

So läuft Ihre
Unterweisung ab

Strukturiert, praxisnah und rechtssicher. Von der Bedarfsanalyse bis zur vollständigen Dokumentation.

01

Bedarfsanalyse

Ermittlung der erforderlichen Unterweisungen basierend auf Gefährdungsbeurteilung und Tätigkeitsprofilen.

02

Konzepterstellung

Entwicklung maßgeschneiderter Unterweisungskonzepte, angepasst an Ihre Branche und Arbeitsplätze.

03

Schulungsmaterial

Erstellung praxisnaher und verständlicher Schulungsunterlagen für alle Unterweisungsthemen.

04

Terminplanung

Flexible Terminierung: vor Ort in Ihrem Unternehmen oder als digitale Unterweisung.

05

Durchführung

Professionelle Unterweisung durch erfahrene Referenten mit Branchenkenntnis.

06

Verständniskontrolle

Sicherstellung, dass die Inhalte verstanden wurden. Gesetzlich geforderte Wirksamkeitsprüfung.

07

Dokumentation

Rechtssichere Nachweisführung aller Unterweisungen für Behörden und Berufsgenossenschaften.

08

Wiedervorlage

Automatische Erinnerung an fällige Wiederholungsunterweisungen, keine Fristen versäumen.

Ihre Vorteile

Drei Dimensionen professioneller Sicherheitsunterweisungen.

Rechtssicherheit

  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten (ArbSchG, DGUV)
  • Rechtssichere Dokumentation aller Unterweisungen
  • Nachweis gegenüber Behörden & BG
  • Haftungsrisiken minimieren
  • Bußgelder vermeiden

Sicherheit

  • Reduzierung von Arbeitsunfällen
  • Prävention von Berufskrankheiten
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Sicherheitsbewusstsein stärken
  • Gefahren frühzeitig erkennen

Praxisnähe

  • Praxisnahe und verständliche Inhalte
  • Erfahrene Referenten mit Branchenkenntnis
  • Flexible Termine: vor Ort oder digital
  • Maßgeschneiderte Konzepte
  • Individuelle Anpassung an Ihre Branche
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um Sicherheitsunterweisungen, verständlich beantwortet.

Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?

Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Sicherheitsunterweisungen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Bei neuen Mitarbeitern ist eine Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit Pflicht.

Wer muss an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen?

Jeder Beschäftigte im Unternehmen muss unterwiesen werden, vom Auszubildenden bis zur Führungskraft. Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen und tätigkeitsbezogen erfolgen.

Was passiert, wenn keine Sicherheitsunterweisung durchgeführt wird?

Fehlende Unterweisungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Bei Arbeitsunfällen kann dies zudem zu Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen.

Können Sicherheitsunterweisungen auch digital durchgeführt werden?

Ja, Verinorm bietet Sicherheitsunterweisungen sowohl vor Ort als auch digital an. Digitale Unterweisungen sind rechtlich zulässig, wenn die Verständniskontrolle gewährleistet ist.

Sicherheits­unterweisungen
anfragen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Unterweisungskonzept, vor Ort oder digital.

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