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Verinorm

Produktkonformität

CE-Kennzeichnung

Ohne CE-Zeichen darf das Produkt nicht in den Verkehr. Wir bestimmen die geltenden Richtlinien, erstellen die Risikobeurteilung und bauen die technischen Unterlagen auf, bis die Konformitätserklärung unterschrieben werden kann.

+49 7141 49 31 28 0
Sie brauchen auch die Gefährdungsbeurteilung? Arbeitsschutz mitdenken
3–4
Monate für ein Produkt
10
Jahre Aufbewahrungspflicht
500+
Unternehmen seit 2008
Prüfung eines Bauteils an einer Maschine

Warum Unternehmen zu uns kommen

Meistens gibt es einen Liefertermin. Die Maschine steht, der Kunde wartet, und dann fällt auf, dass die technischen Unterlagen fehlen oder die Betriebsanleitung nie geschrieben wurde. Ohne Konformitätserklärung darf das Produkt aber nicht ausgeliefert werden.

Wir fangen deshalb beim Produkt an und nicht bei der Vorlage. Zuerst steht fest, welche Richtlinien gelten und welches Bewertungsmodul zu durchlaufen ist. Danach entsteht die Akte, die im Zweifel der Marktüberwachung standhält.

Die Verantwortung bleibt beim Hersteller: Er unterschreibt die Erklärung, er bringt das Zeichen an. Unsere Aufgabe ist es, dass er das mit ruhigem Gewissen tun kann. Wer ohnehin ein Managementsystem nach ISO 9001 führt, bekommt die Nachweise gleich an der richtigen Stelle abgelegt.

Wer was macht

Die Frage kommt in jedem Erstgespräch: Wie viel bleibt bei uns hängen? Hier steht die Antwort.

Das übernehmen wir

  • Produktanalyse und Bestimmung der anwendbaren Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen
  • Auswahl des passenden Konformitätsbewertungsmoduls, inklusive der Frage, ob eine benannte Stelle nötig ist
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Gefährdungen, Bewertung, Maßnahmen, Restrisiken
  • Aufbau der technischen Unterlagen nach den Anforderungen der Richtlinie
  • Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise, geschrieben statt als Vorlage übergeben
  • Entwurf der EU-Konformitätserklärung und Vorgaben zur Anbringung des Zeichens
  • Begleitung im Verfahren bei der benannten Stelle, wenn das Produkt darunterfällt

Das bleibt bei Ihnen

  • Zugang zu Konstruktionsunterlagen, Stücklisten, Schaltplänen und vorhandenen Prüfberichten
  • Eine Person aus Konstruktion oder Technik als Ansprechpartner, meist wenige Stunden je Woche
  • Die Entscheidung über konstruktive Maßnahmen, die sich aus der Risikobeurteilung ergeben
  • Die Unterschrift unter der Konformitätserklärung und das Anbringen des Zeichens
  • Gebühren einer benannten Stelle, falls das Verfahren eine vorsieht

Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein festes Angebot; Gebühren einer benannten Stelle werden getrennt abgerechnet.

Die Marktüberwachung prüft nicht das Zeichen am Gehäuse, sondern die Unterlagen dahinter. Gefragt wird nach der Risikobeurteilung – und danach, ob die Betriebsanleitung das beschreibt, was die Maschine wirklich tut.

Deshalb beginnen wir an der Maschine und nicht am Schreibtisch. Eine Akte, die nachträglich zum Produkt passend gemacht wird, hält der ersten Nachfrage selten stand.

So läuft das Projekt

Fünf Phasen, die sich überschneiden. Sie sehen von Anfang an, wann Konstruktion und Technik gebraucht werden.

  1. Schritt 1

    Produktanalyse und Richtlinien

    1–2 Wochen

    Wir sehen uns das Produkt an und bestimmen, welche Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen gelten. Ergebnis ist eine Normenliste mit dem passenden Bewertungsmodul.

  2. Schritt 2

    Risikobeurteilung

    3–4 Wochen

    Gefährdungen ermitteln, Risiken nach EN ISO 12100 bewerten, Maßnahmen festlegen und iterativ prüfen, bis das Restrisiko vertretbar ist.

  3. Schritt 3

    Technische Unterlagen

    4–6 Wochen

    Zusammenstellen und ergänzen, was fehlt: Konstruktionsunterlagen, Berechnungen, Prüfberichte, Schaltpläne und die Nachweise zu den angewandten Normen.

  4. Schritt 4

    Betriebsanleitung und Kennzeichnung

    2–3 Wochen

    Betriebsanleitung nach den Anforderungen der Richtlinie, dazu Typenschild, Warnhinweise und Sicherheitszeichen am Produkt.

  5. Schritt 5

    Erklärung und Abschluss

    1–2 Wochen

    EU-Konformitätserklärung erstellen, Akte schließen, CE-Zeichen anbringen. Bei Anhang-IV-Produkten begleiten wir das Verfahren bei der benannten Stelle.

  6. Projektwoche
    04812

Realistisch sind 3 bis 4 Monate für ein Produkt. Bei einer Serie oder Baureihe verkürzt sich jedes weitere Produkt deutlich, weil die Normenbasis bereits steht.

Selbst erklären oder benannte Stelle einschalten

Die meisten Produkte darf der Hersteller selbst bewerten. Für einige Maschinenarten schreibt die Richtlinie ein Verfahren mit einer benannten Stelle vor.

Welches Verfahren gilt, klären wir in der Produktanalyse zu Beginn – das ist die Weiche für das gesamte Projekt.
MerkmalInterne FertigungskontrolleMit benannter Stelle
Gilt fürDie Mehrzahl der Maschinen und Produkte außerhalb von Anhang IVProdukte, die die Richtlinie ausdrücklich nennt, etwa bestimmte Pressen und Sägen aus Anhang IV
Wer bewertetDer Hersteller selbst, auf Grundlage der harmonisierten NormenEine benannte Stelle prüft Baumuster oder Qualitätssicherung mit
AufwandRisikobeurteilung, technische Unterlagen, BetriebsanleitungZusätzlich Antrag, Prüfmuster, Fristen und Gebühren der Stelle
Dauer3 bis 4 Monate für ein ProduktDeutlich länger, weil die Termine der Stelle hinzukommen
ErgebnisEU-Konformitätserklärung und CE-ZeichenZusätzlich die Bescheinigung der benannten Stelle in der Akte

Die Risikobeurteilung am Produkt und die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz werden häufig verwechselt. Beide sind Pflicht, betreffen aber unterschiedliche Rollen: die eine den Hersteller, die andere den Arbeitgeber.

Sprechen wir über Ihr Produkt

Sagen Sie uns, wann ausgeliefert werden soll. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein festes Angebot und einen Fahrplan bis zur Konformitätserklärung.

  • Produktanalyse mit Normenliste und Bewertungsmodul
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Technische Unterlagen, die der Marktüberwachung standhalten
Aydogan Domurcuk, Geschäftsführer bei Verinorm

Ihr Ansprechpartner

Aydogan Domurcuk

Geschäftsführer

+49 7141 49 31 28 0

Antwort innerhalb eines Werktags. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.