Produktkonformität
CE-Kennzeichnung
Ohne CE-Zeichen darf das Produkt nicht in den Verkehr. Wir bestimmen die geltenden Richtlinien, erstellen die Risikobeurteilung und bauen die technischen Unterlagen auf, bis die Konformitätserklärung unterschrieben werden kann.
Sie brauchen auch die Gefährdungsbeurteilung? Arbeitsschutz mitdenken- 3–4
- Monate für ein Produkt
- 10
- Jahre Aufbewahrungspflicht
- 500+
- Unternehmen seit 2008

Warum Unternehmen zu uns kommen
Meistens gibt es einen Liefertermin. Die Maschine steht, der Kunde wartet, und dann fällt auf, dass die technischen Unterlagen fehlen oder die Betriebsanleitung nie geschrieben wurde. Ohne Konformitätserklärung darf das Produkt aber nicht ausgeliefert werden.
Wir fangen deshalb beim Produkt an und nicht bei der Vorlage. Zuerst steht fest, welche Richtlinien gelten und welches Bewertungsmodul zu durchlaufen ist. Danach entsteht die Akte, die im Zweifel der Marktüberwachung standhält.
Die Verantwortung bleibt beim Hersteller: Er unterschreibt die Erklärung, er bringt das Zeichen an. Unsere Aufgabe ist es, dass er das mit ruhigem Gewissen tun kann. Wer ohnehin ein Managementsystem nach ISO 9001 führt, bekommt die Nachweise gleich an der richtigen Stelle abgelegt.
Woraus die CE-Akte besteht
Das CE-Zeichen ist der letzte Schritt, nicht der erste. Davor liegen sechs Bausteine – und jeder davon wird im Ernstfall einzeln geprüft.
- Richtlinien bestimmenWelche EU-Richtlinien und harmonisierten Normen für Ihr Produkt gelten. Steht das falsch, stimmt am Ende die ganze Akte nicht.
- RisikobeurteilungSystematisch nach EN ISO 12100: Gefährdungen ermitteln, Risiken bewerten, Maßnahmen festlegen und die Restrisiken dokumentieren.
- Technische UnterlagenKonstruktionsunterlagen, Berechnungen, Prüfberichte und Normenliste. Zehn Jahre aufzubewahren und im Ernstfall vorzulegen.
- BetriebsanleitungIn der Sprache des Bestimmungslandes, mit Sicherheitshinweisen und bestimmungsgemäßer Verwendung. Häufigster Mangel in der Marktüberwachung.
- KonformitätsbewertungDas passende Modul wählen und durchlaufen. Bei Anhang-IV-Maschinen ist eine benannte Stelle einzubeziehen.
- Erklärung und ZeichenEU-Konformitätserklärung ausstellen, unterschreiben und das CE-Zeichen dauerhaft und sichtbar anbringen.
Wer was macht
Die Frage kommt in jedem Erstgespräch: Wie viel bleibt bei uns hängen? Hier steht die Antwort.
Das übernehmen wir
- Produktanalyse und Bestimmung der anwendbaren Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen
- Auswahl des passenden Konformitätsbewertungsmoduls, inklusive der Frage, ob eine benannte Stelle nötig ist
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Gefährdungen, Bewertung, Maßnahmen, Restrisiken
- Aufbau der technischen Unterlagen nach den Anforderungen der Richtlinie
- Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise, geschrieben statt als Vorlage übergeben
- Entwurf der EU-Konformitätserklärung und Vorgaben zur Anbringung des Zeichens
- Begleitung im Verfahren bei der benannten Stelle, wenn das Produkt darunterfällt
Das bleibt bei Ihnen
- Zugang zu Konstruktionsunterlagen, Stücklisten, Schaltplänen und vorhandenen Prüfberichten
- Eine Person aus Konstruktion oder Technik als Ansprechpartner, meist wenige Stunden je Woche
- Die Entscheidung über konstruktive Maßnahmen, die sich aus der Risikobeurteilung ergeben
- Die Unterschrift unter der Konformitätserklärung und das Anbringen des Zeichens
- Gebühren einer benannten Stelle, falls das Verfahren eine vorsieht
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein festes Angebot; Gebühren einer benannten Stelle werden getrennt abgerechnet.
Die Marktüberwachung prüft nicht das Zeichen am Gehäuse, sondern die Unterlagen dahinter. Gefragt wird nach der Risikobeurteilung – und danach, ob die Betriebsanleitung das beschreibt, was die Maschine wirklich tut.
Deshalb beginnen wir an der Maschine und nicht am Schreibtisch. Eine Akte, die nachträglich zum Produkt passend gemacht wird, hält der ersten Nachfrage selten stand.
So läuft das Projekt
Fünf Phasen, die sich überschneiden. Sie sehen von Anfang an, wann Konstruktion und Technik gebraucht werden.
- Schritt 1
Produktanalyse und Richtlinien
1–2 WochenWir sehen uns das Produkt an und bestimmen, welche Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen gelten. Ergebnis ist eine Normenliste mit dem passenden Bewertungsmodul.
- Schritt 2
Risikobeurteilung
3–4 WochenGefährdungen ermitteln, Risiken nach EN ISO 12100 bewerten, Maßnahmen festlegen und iterativ prüfen, bis das Restrisiko vertretbar ist.
- Schritt 3
Technische Unterlagen
4–6 WochenZusammenstellen und ergänzen, was fehlt: Konstruktionsunterlagen, Berechnungen, Prüfberichte, Schaltpläne und die Nachweise zu den angewandten Normen.
- Schritt 4
Betriebsanleitung und Kennzeichnung
2–3 WochenBetriebsanleitung nach den Anforderungen der Richtlinie, dazu Typenschild, Warnhinweise und Sicherheitszeichen am Produkt.
- Schritt 5
Erklärung und Abschluss
1–2 WochenEU-Konformitätserklärung erstellen, Akte schließen, CE-Zeichen anbringen. Bei Anhang-IV-Produkten begleiten wir das Verfahren bei der benannten Stelle.
- Projektwoche04812
Realistisch sind 3 bis 4 Monate für ein Produkt. Bei einer Serie oder Baureihe verkürzt sich jedes weitere Produkt deutlich, weil die Normenbasis bereits steht.
Selbst erklären oder benannte Stelle einschalten
Die meisten Produkte darf der Hersteller selbst bewerten. Für einige Maschinenarten schreibt die Richtlinie ein Verfahren mit einer benannten Stelle vor.
| Merkmal | Interne Fertigungskontrolle | Mit benannter Stelle |
|---|---|---|
| Gilt für | Die Mehrzahl der Maschinen und Produkte außerhalb von Anhang IV | Produkte, die die Richtlinie ausdrücklich nennt, etwa bestimmte Pressen und Sägen aus Anhang IV |
| Wer bewertet | Der Hersteller selbst, auf Grundlage der harmonisierten Normen | Eine benannte Stelle prüft Baumuster oder Qualitätssicherung mit |
| Aufwand | Risikobeurteilung, technische Unterlagen, Betriebsanleitung | Zusätzlich Antrag, Prüfmuster, Fristen und Gebühren der Stelle |
| Dauer | 3 bis 4 Monate für ein Produkt | Deutlich länger, weil die Termine der Stelle hinzukommen |
| Ergebnis | EU-Konformitätserklärung und CE-Zeichen | Zusätzlich die Bescheinigung der benannten Stelle in der Akte |
Die Risikobeurteilung am Produkt und die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz werden häufig verwechselt. Beide sind Pflicht, betreffen aber unterschiedliche Rollen: die eine den Hersteller, die andere den Arbeitgeber.
Weitere Leistungen, die wir betreuen: ISO 9001 Qualitätsmanagement, ISO 45001 Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsunterweisung.
Sprechen wir über Ihr Produkt
Sagen Sie uns, wann ausgeliefert werden soll. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein festes Angebot und einen Fahrplan bis zur Konformitätserklärung.
- Produktanalyse mit Normenliste und Bewertungsmodul
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Technische Unterlagen, die der Marktüberwachung standhalten

Antwort innerhalb eines Werktags. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.




